Produktinfo: Rauchmelder

Informationen zur Rauchmelderpflicht


Etwa 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland durch Brände, tausende werden schwer und zehntausende leicht verletzt. Die Sachschäden gehen in die Milliarden. Entscheidend ist deshalb, die Rauchentwicklung frühzeitig zu entdecken, um ausreichend Zeit für die Alarmierung der Feuerwehr und eine Flucht zu gewinnen - durch den Einsatz eines Rauchmelders!

Da in Deutschland nur rund jede zehnte Wohnung mit entsprechenden Rauch-Meldern ausgestattet ist, haben bereits mehrere Bundesländer eine Rauchmelderpflicht für Wohnungen in der Landesbauordnung festgeschrieben.
2003 führte Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland eine Rauchmelderpflicht für alle Neubauten mit Wohnnutzung ein. Es folgten bis heute die Bundesländer Saarland, Schleswig-Holstein, Hamburg, Hessen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern. Auch die anderen Bundesländer werden folgen und Rauchmelder zwingend vorschreiben.

Damit ist den genannten Bundesländern eine verbindliche Regelung im Baurecht in Kraft getreten. Ausreichend ist ein Mindestschutz mit batteriebetriebenen Rauchwarnmeldern. Anzahl und Anordnung ergeben sich aus der DIN 14676 "Rauchmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung". Die Ausstattung für eine Wohnung mit normaler Nutzung (Schlafraum, Kinderzimmer, Flur) besteht somit in der Regel aus drei Rauchwarnmeldern.


 

Seit 2000 ist die Kampagne "Rauchmelder retten Leben" für die präventive Brandschutzaufklärung in Privathaushalten aktiv. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier




Rauchmelder geben Alarm, bevor es zu spät ist!

Die Europäische Produktnorm DIN EN 14604 legt Anforderungen, Prüfverfahren sowie Leistungskriterien für Rauchwarnmelder fest. Sie sind für Anwendungen in Haushalten oder für vergleichbare Anwendungen im Wohnbereich vorgesehen.Die Europäische Produktnorm DIN EN 14604 legt Anforderungen, Prüfverfahren sowie Leistungskriterien für Rauchwarnmelder fest. Sie sind für Anwendungen in Haushalten oder für vergleichbare Anwendungen im Wohnbereich vorgesehen.
Die Anwendungsnorm DIN 14676 regelt auf nationaler Ebene, Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern. Diese Norm gilt für private Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung und richtet sich an die für den Brandschutz zuständigen Behörden und Sachverständigen, Feuerwehren, Hersteller von Rauchwarnmeldern, Planer, Hauseigentümer und Bewohner.
Mit dem CE-Zeichen bestätigt der Hersteller die Konformität mit den jeweiligen EG-Richtlinien über das Inverkehrbringen von Produkten innerhalb der Europäischen Union. Mit dem CE-Zeichen sichert der Hersteller/Vertreiber zu, dass sein Produkt allen EG-Richtlinien entspricht, in deren Geltungsbereich dieses Produkt fällt.
VdS ist die unabhängige und akkreditierte Prüf- und Zertifizierungsstelle für Brandschutz und Einbruchdiebstahlschutz. Vom Schutzbeschlag einer Wohnungstür, über die Einbruchmeldeanlage im Unternehmen bis hin zum Rauchwarnmelder in Privathaushalten, Sicherheit betrifft alle, Sicherheit ist messbar und Sicherheit unterliegt strengen produktspezifischen AnforderungenVdS ist die unabhängige und akkreditierte Prüf- und Zertifizierungsstelle für Brandschutz und Einbruchdiebstahlschutz. Vom Schutzbeschlag einer Wohnungstür, über die Einbruchmeldeanlage im Unternehmen bis hin zum Rauchwarnmelder in Privathaushalten, Sicherheit betrifft alle, Sicherheit ist messbar und Sicherheit unterliegt strengen produktspezifischen Anforderungen